§11 EnEfG: PUE-Caps im Überblick
Jahresdurchschnittliche Power Usage Effectiveness, dauerhaft zu erreichen nach §11 Absatz 1 und 2 EnEfG.
- Bestand, ab 1. Juli 2027
- PUE kleiner gleich 1,5 im Jahresdurchschnitt, dauerhaft.
- Bestand, ab 1. Juli 2030
- PUE kleiner gleich 1,3 im Jahresdurchschnitt, dauerhaft.
- Neuanlage ab 1. Juli 2026
- PUE kleiner gleich 1,2 im Jahresdurchschnitt plus mindestens 10 Prozent Anteil wiederverwendeter Energie.
- Neuanlage ab 1. Juli 2027
- PUE 1,2 plus geplanter Anteil wiederverwendeter Energie mindestens 15 Prozent.
- Neuanlage ab 1. Juli 2028
- PUE 1,2 plus geplanter Anteil wiederverwendeter Energie mindestens 20 Prozent.
- Frist für Zielerreichung
- Spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme im Jahresdurchschnitt dauerhaft.
- Berechnungsregel
- Strom für Anlagen, die ausschließlich der Aufwertung der Abwärme dienen, bleibt bei der PUE-Berechnung unberücksichtigt.
- Normbezug Anteil EE
- DIN EN 50600-4-6, Ausgabe November 2020.